Im Falle der Scheidung einer Ehe sind wechselseitige Ausgleichspflichten für den gesetzlichen Güterstand klar geregelt, ansonsten – bei Bestehen eines Ehevertrages – ergeben sich Rechtswirkungen meist aus dem Ehevertrag. Anders sieht es hingegen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften aus. Auch diese können geprägt sein von wechselseitigen oder überwiegend einseitigen Vermögenswerten Zuwendungen, die nach einer aktuellen Entscheidung des … mehr
Wenn aus Gründen des Kindeswohls ein begleiteter Umgang notwendig wird, so findet dieser typischerweise unter Beobachtung von Dritten, meistens eines Mitarbeiters des Jugendamtes, in dafür vorgesehenen besonderen Räumlichkeiten statt. Das ist für beide Elternteile natürlich mit enormem Aufwand verbunden und auch die Bereitstellung von Räumen und Personal durch das Jugendamt ist nicht unbedeutend. … mehr
Die Wahrnehmung der elterlichen Sorge für ein minderjähriges Kind ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die Eltern zum Wohle des Kindes auszuüben haben. Dabei soll eine sachorientierte Lösung im Sinne des Kindeswohls gefunden werden. Demzufolge hat auch der Austausch zwischen den Eltern über sorgerechtliche Belange ausschließlich sachlich und lösungsorientiert zu erfolgen. In einer hierzu ergangenen Entscheidung hat … mehr
Mit der Trennung der Eheleute stellen sich viele Fragen. So ist zunächst mal zu klären, wie im Rahmen einer auch räumlichen Trennung und Auszug aus der vormaligen Ehewohnung weiter zu verfahren ist. Besteht ein Mietverhältnis über die Ehewohnung, so muss zunächst berücksichtigt werden, wer Mietvertragspartei ist. Sofern derjenige, der auszieht, nicht der Mieter … mehr
Viele Eheleute glauben, wenn sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet sind, haften sie gemeinsam für alle Verbindlichkeiten, insbesondere also auch für Verbindlichkeiten des jeweils anderen Ehegatten. Doch dies ist ein weit verbreiteter Irrtum. Der Begriff der Zugewinngemeinschaft, der den gesetzlichen Güterstand bedeutet, wenn kein Ehevertrag mit abweichenden Regelungen abgeschlossen wurde, bedeutet lediglich, dass der … mehr
Wenn sich im Zuge der Trennung der Eltern zunächst keine einvernehmliche Lösung über die Wahrnehmung regelmäßiger Umgangskontakte finden lässt, bedarf es häufig einer gerichtlichen Umgangsvereinbarung, die sich insoweit maßgeblich an den Bedürfnissen des Kindes zu orientieren hat. Darin wird festgelegt, inwieweit der umgangsberechtigte Elternteil umgekehrt aber auch verpflichtet ist, zum Wohle des Kindes Umgangskontakte … mehr
Infolge der Trennung und Scheidung sollte der regelmäßige Umgang mit den Kindern verlässlich geregelt werden. Treffen die Elternteile eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung, so kann hiervon in der Regel nicht mehr ohne weiteres abgewichen werden. Es bedarf dann hinreichende Gründe, die beispielsweise im Kindeswohl zu suchen sind, ebenso muss eine gewisse Änderungsschwelle überschritten sein. In diesem … mehr
Im Falle der Trennung ändert sich das soziale Gefüge, was erhebliche Auswirkungen auch auf Kinder haben kann. Deswegen ist es umso bedeutender, zur Sicherung der notwendigen Stabilität des Kindes dessen soziale Kontakte so weit als möglich beizubehalten. Dies kann auch dazu führen, dass Personen, die nicht mit dem Kind in einem rechtlichen Verwandtschaftsverhältnis stehen, weiterhin … mehr