Nach der im deutschen Erbrecht geltenden Universalsukzession treten die Erben eines Verstorbenen umfassend in dessen Rechtsstellung ein, d. h. sie übernehmen vollständig dessen Rechte und Pflichten. Hat der Erblasser zu Lebzeiten seine Bank- und sonstigen Geldgeschäfte nicht selbst erledigt, sondern ein von ihm beauftragter Dritter, kann es für die Erben von enormer Bedeutung sein, hierüber … mehr