Personen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, weil sie in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sind, bekommen vom Gericht einen Betreuer gestellt. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, noch zu Zeiten der uneingeschränkten Geschäftsfähigkeit eine entsprechende Vorsorgevollmacht (Generalvollmacht) zu errichten, in der eine Person bevollmächtigt wird. Wenn die bevollmächtigte Person oder der Betreuer im Testament auftauchen, … mehr