Lässt sich ein verheiratetes Paar scheiden, werden die Eigentumsverhältnisse an dem Tier nach den Vorschriften über die Hausratsteilung bestimmt. Entscheidend ist daher, wer die Eigentumsstellung an dem Tier nachweisen kann. Sollte der Nachweis des Alleineigentums gelingen, kann der Alleineigentümer das Tier für sich beanspruchen. Problematisch wird es, wenn die Eheleute das Tier nach der Eheschließung … mehr