Rechtsanwalt in Rosenheim: Miet-, WEG- und Zivilrecht
Streit mit der Hausverwaltung, eine Eigentümerversammlung, deren Beschlüsse Sie nicht hinnehmen wollen, eine Nebenkostenabrechnung, die nicht stimmt – solche Auseinandersetzungen wachsen sich schnell aus, wenn man sie liegen lässt. In Rosenheim finden Sie uns in der Klepperstraße 19.
Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin Sarah Schörghuber betreut den Standort Rosenheim. Ihre Schwerpunkte sind das Wohnungseigentumsrecht, das Mietrecht und das allgemeine Zivilrecht – für Eigentümer, Verwalter, Vermieter und Mieter.
Sie ist Teil der Kanzlei WBK mit Standorten in Thannhausen, Augsburg, Gersthofen und Rosenheim. Bei Fragen außerhalb ihrer Schwerpunkte greift sie auf die Kolleginnen und Kollegen zurück, ohne dass Sie sich eine neue Kanzlei suchen müssen.
Termine in Rosenheim
Das Büro in der Klepperstraße wird nach Vereinbarung genutzt – feste Sprechzeiten gibt es dort nicht. Der Vorteil für Sie: Der Termin richtet sich nach Ihrem Kalender, nicht nach unserem. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, dann stimmen wir einen Termin ab. Auf Wunsch auch als Videotermin.
Telefon Rosenheim: 08031 581 629-0
Adresse: Klepperstraße 19, 83026 Rosenheim
Womit wir Ihnen hier helfen
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Beschlussanfechtung, Streit um Sonder- und Gemeinschaftseigentum, bauliche Veränderungen, Hausgeld und Jahresabrechnung, Konflikte mit der Verwaltung, Fragen zur Verwalterbestellung und -abberufung.
Mietrecht
Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhung, Mängel und Mietminderung, Kündigung und Räumung, Kaution, Eigenbedarf. Wir vertreten beide Seiten – welche Seite Sie sind, entscheidet die Beratung, nicht unsere Ausrichtung. Mehr dazu unter Mietrecht für Mieter und Mietrecht für Vermieter.
Allgemeines Zivilrecht
Kauf- und Werkverträge, Schadensersatz, Forderungen, Auseinandersetzungen mit Handwerkern, Händlern und Dienstleistern. Einen Überblick geben unsere Leistungen und Schwerpunkte.
Zuständige Gerichte in der Region
Erste Instanz ist bei Streit um Wohnraummiete immer das Amtsgericht Rosenheim – unabhängig vom Streitwert (§ 23 Nr. 2a GVG). Auch WEG-Sachen gehören vor das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Anlage liegt (§ 43 Abs. 2 WEG). Im übrigen Zivilrecht entscheidet seit dem 1. Januar 2026 die Grenze von 10.000 Euro: bis dahin das Amtsgericht Rosenheim, darüber das Landgericht Traunstein, zu dessen Bezirk die Stadt Rosenheim und der Landkreis Rosenheim gehören.
Bei den Rechtsmitteln lohnt der genaue Blick: Gegen Urteile des Amtsgerichts Rosenheim geht die Berufung grundsätzlich zum Landgericht Traunstein. In WEG-Sachen ist das anders – dafür ist nach § 72 Abs. 2 GVG das Landgericht München I für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk München zuständig. Das Oberlandesgericht München kommt erst in Betracht, wenn das Landgericht Traunstein in erster Instanz entschieden hat.
An all diesen Gerichten vertreten wir Sie persönlich.
So läuft es ab
1. Kostenlose Ersteinschätzung – In einem Telefonat klären wir kostenfrei und unverbindlich, ob sich anwaltliche Hilfe für Sie lohnt.
2. Aufnahme der Unterlagen – Wenn ja, nehmen wir die relevanten Daten auf und stimmen das weitere Vorgehen ab.
3. Bearbeitung – Wir setzen Ihre Ansprüche durch und halten Sie über den Verlauf informiert.
Häufige Fragen
Muss ich nach Augsburg oder Thannhausen fahren?
Nein. Termine finden in Rosenheim statt, in der Klepperstraße 19 – nach Vereinbarung. Alternativ per Telefon oder Video.
Warum gibt es keine festen Öffnungszeiten?
Weil wir lieber einen verbindlichen Termin vergeben, als Sie vor einer besetzten Tür stehen zu lassen. Ein Anruf genügt, dann steht der Termin.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In Miet- und WEG-Sachen häufig ja. Wir prüfen das für Sie und holen die Deckungszusage ein.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel innerhalb weniger Tage. Bei Fristsachen – etwa einer Beschlussanfechtung, für die nur ein Monat Zeit ist – melden Sie sich bitte sofort telefonisch.
Jetzt Termin vereinbaren
08031 581 629-0 – oder über unser Kontaktformular.