Wird ein Rail&Fly-Ticket besonders beworben und wird das Ticket dem Reisenden ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt, so stellt das Ticket eine Eigenleistung des Reiseveranstalters dar. Daher hat dieser für die Folgen einer Zugverspätung einzustehen. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden. In diesen Fällen sei der Reiseveranstalter nicht als Vermittlerin des Zug-zum-Flug-Tickets aufgetreten, sondern als … mehr