Zum erstattungsfähigen Schaden gehören auch Reinigungskosten nach durchgeführten Lackierarbeiten

17. November 2018, Allgemein, Forderung, Verkehrsrecht, Zivilrecht

Eine Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss auch die Kosten der Reinigung eines bei einem Unfall beschädigten Fahrzeugs nach durchgeführten Lackiererarbeiten übernehmen.

Ist ein Fahrzeug in Folge von Lackiererarbeiten, die nach einem Fahrzeugunfall notwendig geworden sind, insbesondere auch im Innenraum, verunreinigt, liegt es, so hat es das Gericht entschieden, auf der Hand, dass diese Verunreinigungen als Folge des Unfalls zu bewerten sind. Daher muss die Haftpflichtversicherung auch derartige Reinigungskosten übernehmen.

Die Kanzlei WBK steht Ihnen in den Bereichen Unfallregulierung, Verkehrsunfall, Haftpflichtschaden, Kaskoschaden, Bestimmung des Umfangs der Erstattungspflicht, Prüfung von Gutachten und in den weiteren Bereichen des Verkehrsrechtes als erfahrener Partner zur Seite.

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