Wer unabgesprochen einen Spontan-Urlaub macht, muss sofort mit einer Kündigung rechnen

22. August 2018, Allgemein, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht

Die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub stellt einen Kündigungsgrund dar und kann sogar eine Abmahnung entbehrlich machen.

Wer seinem Arbeitgeber keine Möglichkeit gibt auf einen kurzfristigen Urlaubsantrag überhaupt noch reagieren zu können, insbesondere wenn dringende betriebliche Gründe die Anwesenheit des Arbeitnehmers erforderlich machen, dem droht sogar eine fristlose Kündigung.
Wenn der Arbeitnehmer an dem eigenmächtig genommenen Urlaub festhalte und nicht zur Arbeit kommt, setzt die falschen Prioritäten und verletzt die vertragliche Pflicht zur Arbeit beharrlich.

Dann ist im Einzelfall noch zu prüfen, ob eine vorangehende Abmahnung notwendig ist. Auch ist die vorzunehmende Interesseabwägung im Einzelfall durchzuführen.

Die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub ist daher mit einem erheblichen Risiko verbunden, sogar fristlos seinen Arbeitsplatz gekündigt zu bekommen.

Die Kanzlei WBK steht Ihnen, egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, bei arbeitsrechtlichen Problemen gerne zur Seite:
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