Wenn der Geschäftsführer nicht mehr haltbar ist – Wie sich der Gesellschafter zu verhalten hat.

23. Juli 2017, Allgemein, Unternehmensberatung, Zivilrecht

Gerade in Gesellschaften kommt es immer wieder zu Konflikten.

Oft stellt sich dabei auch die Frage, wie sich die Gesellschafter gegenüber der Geschäftsführung zu verhalten hat.
Ein GmbH-Gesellschafter ist aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht verpflichtet, einer Abberufung des Geschäftsführers zuzustimmen, wenn der Verbleib des Geschäftsführers in der GmbH unzumutbar ist.

An die Zustimmungspflicht sind, um der Entscheidungsfreiheit der Gesellschafter Rechnung zu tragen, hohe Anforderungen zu stellen. Das kann jedenfalls dann der Fall sein, wenn in der Person des Geschäftsführers wichtige Gründe für die Abberufung vorliegen.

(vgl. Urteil des OLG Hamm vom 25.07.2016 – 8 U 161/15)

Sie haben Probleme in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten? Mit der Kanzlei WBK haben Sie einen starken Partner, der Sie in Ihren Belangen als Unternehmer unterstützt.

Übersicht