Wenn das Vertrauen in den Vorstand verloren geht

18. September 2017, Allgemein, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht

Der Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, einem Vorstandsmitglied das Vertrauen zu entziehen, ist nicht bereits deshalb offenbar unsachlich oder willkürlich, wenn sich die Gründe für den Vertrauensentzug später als nicht zutreffend herausstellen.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes muss berücksichtigt werden, dass der Hauptversammlungsbeschluss, mit dem einem Vorstandsmitglied das Vertrauen entzogen wird, nicht begründet werden muss. Nicht einmal die Anhörung des betroffenen Vorstandsmitglieds ist grundsätzlich eine Wirksamkeitsvoraussetzung für den in der Folge vom Aufsichtsrat erklärten Widerruf der Bestellung.

(vgl. Urteil des BGH vom 15.11.2016 – II ZR 217/15)

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