Während erster Ehe erklärter notarieller Erbverzicht gilt nicht für zweite Ehe mit demselben Ehegatten

22. Dezember 2018, Allgemein, Erbrecht, Vertragsrecht

Es soll vorkommen, dass sich Eheleute nicht schon während der Trennung sondern erst nach der Scheidung wieder zusammenraufen und die Lebensgemeinschaft fortsetzen.

Dann liegt es nicht fern, die Ehe auch mit ihren Rechtswirkungen wiederaufleben zu lassen.

Schließen die Eheleute im Rahmen der ersten Ehe – sei es aus Anlass der Trennung oder ohne diesbezüglichen Grund – einen Ehevertrag und erklären darin wechselseitig einen Erbverzicht, so gilt dieser Verzicht nur für den Fortbestand dieser Ehe.

Schließen die Eheleute nach zunächst erfolgter Scheidung die Ehe erneut, lebt weder der Ehevertrag noch der darin erklärte Erbverzicht wieder auf.

Dies hat das OLG Düsseldorf so entschieden.

Der erklärte Erbverzicht beziehe sich nur auf die damals bestehende Ehe. Er greife nicht, wenn sich die Eheleute scheiden lassen und dann erneut heiraten. Durch die geschlossene zweite Ehe seien die Erbansprüche der Ehefrau wieder neu begründet worden.

Dies ist auch nachvollziehbar.

Das gesetzliche Erbrecht des Ehegattenerlischt mit der Scheidung, der vertraglich vereinbarte Erbverzicht kann dann also keine Wirkung entfalten, er hat nur Funktion während der noch bestehenden Ehe – auch während des Getrenntlebens.

Wird die Ehe neu geschlossen, richten sich die Rechtswirkungen dieser neuen Ehe wieder nach dem Gesetz. Damit entsteht auch ein neues Ehegattenerbrecht.

Es müsste also ein neuer (Ehevertrag mit) Erbverzicht vereinbart werden um hiervon abzuweichen.

Anderes wäre nur denkbar, wenn der vormalige Vertrag eine Klausel enthält, wonach die Wirkungen auch für den Fall einer erneuten Heirat der Vertragsparteien gelten sollen.

Doch wer schließt einen Ehevertrag aus Anlass der Trennung und bevorstehenden Scheidung mit solch einer Vorstellung, in welcher intakten Ehe wird über den Ausschluss des Ehegattenerbrechts ernsthaft nachgedacht – noch dazu unter dem Signum der Scheidung und abermaligen Heirat?!

 

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