Unbefristeter Unterhalt nach 20-jähriger Ehe

22. Juli 2020, Allgemein, Familienrecht

Grundsätzlich gilt nach Scheidung der Ehe das Prinzip der Eigenverantwortung, d. h. jeder Ehegatte hat für seinen Bedarf selbst aufzukommen.

Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht regelmäßig nur dann, wenn die eng gefassten Unterhaltstatbestände nach dem BGB erfüllt sind und zudem noch ehebedingte Nachteile vorhanden sind.

Hiernach muss ein während der Ehe angelegter und durch die in der Ehe praktizierte Lebensführung und Gestaltung der beruflichen Tätigkeit hervorgerufener Nachteil auch nach Scheidung der Ehe noch fortbestehen.

Typischerweise sind Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt aber betragsmäßig zu begrenzen und auch zeitlich zu befristen.

Das OLG Hamm hat hierzu entschieden, dass eine Frau, die während einer über 20 Jahre andauernden Ehe überwiegend für Kinder und Haushalt gesorgt hatte und die sich nach Abschluss einer Umschulung in der Bewerbungsphase befindet, einen Anspruch auf unbefristeten nachehelichen Unterhalt hat.

Fest stehe, dass die Frau einen ehebedingten Nachteil zu tragen habe, der relevant sei für die Frage des Unterhalts. Das OLG Hamm ist überzeugt, dass die Frau eine nachhaltige berufliche Perspektive entwickelt hätte, wenn sie nicht geheiratet hätte. Derzeit sei es u.a. aufgrund ihres für den allgemeinen Arbeitsmarkt bereits fortgeschrittenen Alters und der familiär bedingten langen beruflichen Abstinenz noch nicht sicher erkennbar, ob sie ihren Unterhalt durch eine eigene Berufstätigkeit werde sichern können. Daher sei eine Befristung des Unterhalts nicht möglich.

Die zitierte Entscheidung ist sicherlich ein guter Richtwert für die Beurteilung, wann eine Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhaltes nicht mehr infrage kommt, jeweils ausgehend von der beruflichen Perspektive.

Dennoch muss betont werden, dass dem Fall die durchaus besondere Konstellation zugrunde lag, dass die Frau zum Zeitpunkt der Heirat ein Germanistikstudium abgeschlossen hatte und in dem erlernten Beruf niemals Fuß fassen konnte, stattdessen dann die Lebensführung auf Haushalt und Kinderbetreuung gerichtet wurde.

In den meisten anderen Fällen dürfte ein Einstieg in den Beruf hingegen weitaus leichter möglich sein, eine Umschulung gerade oftmals nicht erforderlich, sodass entgegen des hiesigen Falles eine weitaus bessere Beurteilung der beruflichen Perspektiven möglich ist.

 

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