Umfassendes Tierhaltungsverbot wegen massiver Mängel bei der Hundehaltung bestätigt

16. November 2019, Allgemein, Verwaltungsrecht

In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Aachen hat der Kläger mit der beklagten Behörde einen Vergleich geschlossen. Damit bleibt die Haltung und Betreuung von Wirbeltieren jeder Art wegen massiver Mängel bei der Tierhaltung auch weiterhin weitestgehend untersagt.

Grund für das außergerichtlich erteilte und mit der Klage angegriffene Verbot waren massive Mängel in der Tierhaltung, die bei zahlreichen Kontrollen über Jahre hinweg festgestellt worden waren. Die zuständige Tierschutzbehörde hatte dabei insbesondere beanstandet, dass von den über 80 Hunden lediglich ein Einziger art- und tierschutzgerecht gehalten werde. Die übrigen seien auf viel zu kleinem Raum und in den eigenen Exkrementen gehalten worden, wodurch es in den Zwingern einen beißend stechenden Ammoniakgeruch gegeben habe, dem die Hunde dauerhaft ausgesetzt gewesen seien. Ihre Pflege sei überdies massiv vernachlässigt worden und viele Hunde seien – zum Teil erheblich – krank gewesen. Zudem habe es bei der Mehrzahl der Hunde massive Verhaltensstörungen und Deprivationen gegeben. Die beklagte Behörde hatte daraufhin ein umfassendes Tierhaltungsverbot erlassen. Gegen dieses klagte der Tierhalter.

Das Verwaltungsgericht Aachen führte nun aus, das kein Zweifel daran bestehe, dass der Kläger mit der Haltung so vieler Tiere überfordert sei. Daraufhin haben der Kläger und die Behörde einen Vergleich geschlossen. Das Tierhaltungsverbot bleibt damit im Wesentlichen aufrechterhalten. Dem Kläger wird im Rahmen des Vergleichs lediglich gestattet, zwei Hunde zu halten. Bedingung sei, dass einer der Hunde kastriert wird (der andere ist bereits kastriert) und der Kläger ein Betreuungskonzept vorlegt. Aus diesem solle hervorgehen, wie die Hunde tierschutzgerecht gehalten werden sollen. Insbesondere habe der Kläger sicherzustellen, dass die Hunde regelmäßig – mindestens alle sechs Stunden – ausgeführt werden, und zwar auch außerhalb des Grundstücks, damit sie Sozialkontakte zu anderen Hunden haben können.

 

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