Umfang des Erstattungsanspruches bei Flugannullierung

11. Oktober 2018, Allgemein, Fluggastrechte, Vertragsrecht, Zivilrecht

Auch wenn die Fluggastrechteverordnung bereits seit 2004 in Kraft ist, gibt es nach wie vor zahlreiche einzelne Aspekte, die nach und nach durch die Rechtsprechung geklärt werden.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Erstattungsanspruch bei Flugannullierung jedenfalls dann den Flugpreis inklusive etwaiger Provisionen, die für ein Vermittlungsunternehmen anfallen, umfasst, sofern die Fluggesellschaft Kenntnis von diesen Provisionen hat.

Die Auslegung der Fluggastverordnung hat dabei das verfolgte Ziel, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste zu gewährleisten und dabei einen Ausgleich zwischen ihren Interessen und denen der Luftfahrtunternehmen vorzunehmen.

Ob im Einzelfall Kenntnis der Fluggesellschaft von den Provisionszahlungen bestehen, müssen die jeweiligen nationalen Gerichte klären.

Die Kanzlei  WBK steht Ihnen als erfahrener Partner bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit der Fluggastrechteverordnung gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie auch unseren Service der kostenfreien Ersteinschätzung, und lassen Sie sich dahingehend beraten, ob die Einschaltung eines Rechtsanwaltes sinnvoll ist.

 

Übersicht