Streit zwischen Autofahrer und Fußgänger kann für beide teuer werden

8. Oktober 2018, Allgemein, Verkehrsrecht, Zivilrecht

Streitigkeiten im Straßenverkehr führen immer wieder zu interessanten Konstellationen. Insbesondere dann, wo Kraftfahrzeuge und Fußgänger auf einander treffen, kann es zu weitreichenden Folgen kommen.

Fährt ein Fahrzeugführer mit seinem Kraftfahrzeug auf einen Fußgänger zu, um diesen rechtswidrig dazu zu nötigen, dass er beiseite tritt, und schlägt der Fußgänger daraufhin mit seiner Faust auf die Motorhaube des Kraftfahrzeuges, ohne dass dem eine konkrete Gefahrenlage zugrunde lag, so haften beide Beteiligte gleichermaßen für den Schaden an der Motorhaube.

Die Mithaftung des Fahrzeugfühers in Höhe von 50 % ist dadurch begründet, dass die Reaktion des Passanten auf die Nötigung des Fahrzeugführers nach allgemeiner Lebenserfahrung vorhersehbar, keinesfalls unwahrscheinlich und insoweit direkte Folge des Fahrverhaltens des Fahrzeugführers gewesen sei. Daher hat sich die Betriebsgefahr realisiert.

 

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