Schadenersatz des Arbeitgebers bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers gegen den Unfallverursacher

24. August 2018, Allgemein, Arbeitsrecht, Unternehmensberatung, Zivilrecht

Da der Arbeitgeber auch im Falle einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers das Entgelt weiterzahlen muss, aber nur einen Teil im Rahmen des Umlageverfahrens erstattet bekommt, hat er einen Schaden.
Macht der Arbeitgeber gegen einen Unfallverursacher aus übergangenem Recht des verunfallten Arbeitnehmers gemäß § 6 Abs. 1 des Entgelt­fort­zahlungs­gesetzes Schadensersatz für geleistete Entgeltfortzahlung geltend, muss er neben dem Bestehen der Arbeitsunfähigkeit zudem nachweisen, dass der Arbeitnehmer eine zur Arbeitsunfähigkeit führende Verletzung erlitten hat.

Es ist nicht ausreichend, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegen hat, weil sich aus dieser weder Ursache noch die Art der Arbeitsunfähigkeit ergebe.
Der Nachweis kann natürlich durch den Arbeitnehmer, als auch durch weitergehende medizinische Befunde erbracht werden.

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