Privatdarlehen oder Schenkung innerhalb der Familie oder im Bekanntenkreis

25. Juli 2021, Familienrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht

Symbolbild © Pixabay

Auch im Freundes- oder Bekanntenkreis sowie in der Familie ist es aus Gründen der gegenseitigen Unterstützung üblich, entsprechende Geldbeträge bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Dabei ist dann oftmals nur unzureichend geklärt, ob die dies als Darlehen oder schenkungsweise erfolgt. Nicht selten sprechen die „Vertragsparteien“ über die Details gar nicht oder nur kryptisch, sodass die Verhältnisse nicht offengelegt werden.

Ist eine Rückzahlung vorgesehen, fehlen meist auch die diesbezüglichen Modalitäten, also Frist zur Rückzahlung, Verzinsung, monatliche Raten und dergleichen. Kommt es im weiteren Verlauf zum Streit zwischen den Parteien – wobei hier die Geldzuwendung nicht der Anlass sein muss – so bestehen erhebliche Beweisschwierigkeiten.

Aufgrund dessen ist dringend anzuraten, dass auch im privaten Bereich bei überlassenen Geldbeträgen klar definiert wird, auf welcher Grundlage die Geldzuwendung erfolgt. Insbesondere bei einer Zahlung mit vorgesehener Rückforderung, sollten die Bedingungen des Darlehens genau festgelegt werden.

Zwar ist es nicht notwendig, eine feste Laufzeit für das Darlehen zu vereinbaren, die Beteiligten müssen sich dann allerdings im Klaren sein, dass die gesetzliche Kündigungsfrist für das Darlehen gilt. Eine Rückzahlung kann also nicht vor Ablauf der vorgesehenen Kündigungsfrist und nach Ausspruch der Kündigung überhaupt gefordert werden.

Auch sollten sich die Vertragsparteien Gedanken darüber machen, ob eine Verzinsung des Darlehens grundsätzlich gewünscht ist oder kategorisch ausgeschlossen werden soll.

Doch auch bei Schenkungen sollte eine schriftliche Fixierung erfolgen. Grundsätzlich sieht das Gesetz bei einem Schenkungsversprechen sogar eine notarielle Form der Beurkundung vor. Ein Formmangel kann aber durch das Ausführen der Schenkung beseitigt werden. Wenn der Schenker allerdings erwartet, dass mit der Zuwendung des Geldbetrages bestimmte Auflagen verbunden sein sollen, so sollten diese ebenfalls fixiert und klar definiert werden.

Sollte der Schenker beispielsweise in wirtschaftliche Not geraten, kann durch eine genaue Dokumentation der Schenkung überhaupt erst überprüft werden, ob eine Rückforderung der Schenkung noch möglich ist.

Es gilt demnach in beiden Fällen – also sowohl beim Darlehen als auch der bloßen Schenkung – dass eine saubere Fixierung der jeweiligen vertraglichen Grundlagen Sicherheit für beide Seiten bietet.

 

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