Nach Trennung und Umzug kein Anspruch auf höheren Kindesunterhalt zum Besuch einer Privatschule

10. Februar 2019, Allgemein, Familienrecht

Eine Trennung der Kindseltern bedeutet meist insgesamt mehr Aufwand und auch höhere Kosten.

Es fallen zusätzliche Fahrten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes an, oft haben die Kinder bei beiden Eltern auch eigene Zimmer, es müssen also unter dem Strich zwei Haushalte geführt werden.

Gerade dies soll nicht dazu verleiten, zusätzlich zu den notwendigen Mehrkosten noch leicht vermeidbare Ausgaben zu tätigen.

Das OLG Oldenburg hat in diesem Zusammenhang nun den von der Kindsmutter geltend gemachten Mehrbedarf des Kindes für den Besuch einer Privatschule nicht anerkannt.

Die Mutter war nach der Trennung vom Kindsvater mit der gemeinsamen Tochter in ein anderes Bundesland gezogen, wo das Kind fortan eine Privatschule besuchen sollte, die Mehrkosten machte die Kindsmutter beim barunterhaltspflichtigen Kindsvater geltend.

Nach Ansicht des Gerichts gab es im vorliegenden Fall keinen sachlichen Grund für den Besuch der Privatschule.

Die von der Mutter ins Feld geführte Integration im neuen Lebensumfeld könne ohne Einschränkungen auch auf einer staatlichen – und damit kostenfreien – Schule gefördert werden.

Selbst wenn sich die Eltern vormals für den Besuch einer Privatschule entschieden hätten, sei durch die Trennung und den Umzug eine neue Situation geschaffen worden, es müsse neu entschieden werden, eine dauerhafte Zustimmung zu einem Privatschulbesuch gebe es grundsätzlich nicht.

Ebenso ließ das Gericht nicht gelten, dass durch die Einschulung auf der Privatschule bereits Fakten geschaffen wurden und ein erneuter Schulwechsel für die Tochter nach Ansicht der Mutter nicht zumutbar sei. Dies könne die eigenmächtige Schulwahl nicht nachträglich rechtfertigen.

Schließlich verwies das Gericht auch darauf, dass beide Eltern schließlich in beengten finanziellen Verhältnissen lebten, also die Notwendigkeit des geltend gemachten Mehrbedarfs auch vor diesem Hintergrund verneint werden muss.

Es wird also gerade auch berücksichtigt, dass bereits durch die Trennung erhebliche Mehrkosten entstehen. Die Eltern sind deshalb gehalten, nicht noch zusätzlich Kosten zu verursachen, sondern sollen auch in Anbetracht der Trennung wirtschaftlich besonnen handeln.

 

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