Nach Sorgerechtsentziehung können Pflegeeltern zum Wohl des Kindes Vorrang vor Verwandten erhalten

13. Mai 2019, Allgemein, Familienrecht

Einer der größten Ängste von Eltern ist es, ihre Kinder zu verlieren und diese in die Obhut des Staates geben zu müssen.

Bedauerlicherweise gibt es Situationen, in denen ist dies – auch durch äußere Umstände bedingt – gar nicht anders möglich. Ziel muss es dann sein, dass dieser Zustand nur vorübergehend und auch so kurz wie möglich ist.

Meist möchten die Eltern dann zumindest gewährleistet haben, dass die Kinder in Ihrem gewohnten Umfeld und in der Familie bleiben können, dann sollen Verwandte sich um die Kinder kümmern anstatt einer fremden Pflegefamilie.

Das OLG Düsseldorf hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass eine Unterbringung und Betreuung der Kinder durch Verwandte nur dann in Frage käme, wenn diese persönlich geeignet seien. Es genüge nicht, dass den Kindern bei diesen Verwandten keine weitere Gefahr drohe.

Im zu entscheidenden Fall ging es um die Unterbringung von zwei stark vernachlässigten Kindern, die aus Sicht des Gerichtes Stabilität und emotionale Sicherheit bräuchten.

Die Verwandten, die Tanten der Kinder, hatten zu den Kindern in der Vergangenheit keine persönliche Beziehung aufgebaut und sich auch nicht um die Kinder gekümmert. Deshalb könnten die Pflege und Erziehung sogenannte „Profi-Pflegeeltern“ besser erfüllen.

Aus diesem Grund und zur Gewährleistung einer Unterbringung bei einer solchen Pflegefamilie wurde das Jugendamt zum Vormund bestellt.

Die Entscheidung zeigt deutlich auf, dass es kein Selbstläufer für Verwandte von betroffenen Kindern ist, wenn diese die Pflege und Erziehung als Vormund übernehmen möchten. Es muss dann auch konkret dargelegt werden, weshalb die Unterbringung besser ist als bei einer fremden Pflegefamilie. Fehlt es an einer persönlichen Beziehung zu den Kindern, zählen allein die objektiven Kriterien, der Bonus der Verwandten gegenüber fremden Pflegeltern ist dann schlicht nicht mehr vorhanden.

 

Die Kanzlei WBK unterstütz Sie gerne auch bei Ihrem Anliegen im Bereich des Familienrechts.

Nutzen Sie unseren Service einer kostenlosen Ersteinschätzung um zu erfahren, ob in Ihrem Fall die Einschaltung eines Anwaltes sinnvoll ist.

Übersicht