Krankengeld kann Elterngeld Plus reduzieren

9. Oktober 2021, Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht

Symbolbild © Kelly Sikkema

Um junge Familien zu entlasten, hat der Gesetzgeber bereits vor längerer Zeit das Elterngeld eingeführt und ganz erheblich aufgestockt. Parallel zum regulären Basiselterngeld, welches typischerweise für zwölf Kalendermonate gezahlt wird, gibt es das sogenannte Elterngeld Plus.

Letzteres wird an Eltern gezahlt, die noch während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten. Fällt hingegen das Einkommen eines Elternteils aus einer Teilzeittätigkeit während des Bezuges von Elterngeld Plus krankheitsbedingt weg, so wird das ersatzweise gezahlte Krankengeld auf das Elterngeld Plus angerechnet. Dadurch kann sich die Zahlung von Elterngeld sogar auf den Mindestsatz reduzieren.

In einer hierzu ergangenen Entscheidung hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass Krankengeld auf das Elterngeld Plus in gleicher Weise angerechnet wird, wie auf das Basiselterngeld.

Elterngeld Plus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten Elterngeld Plus. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das Elterngeld Plus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche Elterngeld Plus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.

Dies führe dazu, dass eine Anrechnung stattzufinden habe, wie grundsätzlich auch beim Basiselterngeld. Gesetzlich werden hier also keine weiteren Vorteile durch das Elterngeld Plus geschaffen, wie es sie eben durch eine Nichtbeachtung von erhaltenem Krankengeld gäbe.

Die Entscheidung ist durchaus interessant, weil bei der Berechnung des Elterngeldes Plus Grundlage ist, dass tatsächlich während der Bezugsdauer Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung erzielt wird.

Fällt dieses Einkommen krankheitsbedingt weg und wird stattdessen Krankengeld bezahlt, so muss dieses auf das Elterngeld angerechnet werden, auch wenn das bedeutet, dass während des Bezuges des ohnehin nur geringeren Betrages für Elterngeld Plus im Vergleich zum Basiselterngeld weniger zusätzliches Einkommen besteht, als dies während der Teilzeittätigkeit der Fall war.

Bekanntlich wird das Krankengeld nur prozentual zum tatsächlich erzielten Einkommen berechnet. In diesem Fall sind die Bezüge aus Elterngeld Plus also insgesamt deutlich geringer.

Dies kann zu erheblichen wirtschaftlichen Schieflagen führen, wenn die Kalkulation des regelmäßigen Bedarfes der Familie daran ausgerichtet ist, dass neben dem Elterngeld Plus auch der volle Entgeltbetrag aus der Teilzeittätigkeit benötigt wird. Fällt dieses Einkommen aber weg und wird stattdessen lediglich geringeres Krankengeld bezahlt, so muss dieses auch noch auf das Elterngeld Plus angerechnet werden – zweifacher finanzieller Ausfall also.

Hier wird eine ganz erhebliche Lücke in den gesetzlichen Regelungen deutlich. Der Gesetzgeber ist angehalten, diese durch entsprechende Ergänzungen zu schließen.

Für die Betreffenden bedeutet dies, dass das Risiko eines solchen Szenarios gut abgewogen werden sollte. Das monatliche Budget sollte hier einen entsprechenden Puffer aufweisen, um zu verhindern, dass die wirtschaftliche Planung bei einer längeren Erkrankung und dem Bezug von Krankengeld torpediert wird.

 

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