Kinderbetreuung durch Oma und Opa ist steuerlich absetzbar

3. November 2020, Allgemein, Familienrecht, Steuerrecht

Kinder kosten Geld. Aus diesem Grund gibt es auch zahlreiche Vergünstigungen und sogar direkte staatliche Zuwendungen um diese Mehrbelastung finanziell zumindest teilweise aufzufangen.

In diesem Zusammenhang sind grundsätzlich auch die Kosten der Kinderbetreuung steuerlich absetzbar.

Dabei wird oftmals übersehen, dass sogar eine Betreuung der Kinder durch Familienangehörige von der Steuer abgesetzt werden kann und nicht nur die Kosten für eine Fremdbetreuung in Kindertagesstätten oder bei Tagesmüttern bzw. Tagesvätern in Ansatz gebracht werden können.

Allerdings muss die Höhe der Kosten ebenso wie deren Grundlage nachvollziehbar sein.

Danach wird vorausgesetzt, dass für die Betreuung der Kinder tatsächlich auch Geld an die betreffenden Familienangehörigen geflossen ist und zwar auf Grundlage eines Vertrages.

Ebenso muss das Geld nachweislich überwiesen worden sein und darf nicht in bar ausgezahlt werden.

Weitere Voraussetzung ist, dass die Betreuungsperson selbst nicht mit im betreffenden Haushalt lebt.

Daneben können die Eltern dem betreuenden Familienangehörigen sogar Fahrtkosten erstatten.

Auch diese Kosten können bei ausreichender vertraglicher Grundlage sowie unbarer Zahlung als Kinderbetreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Im Gegensatz zum grundsätzlich zu versteuernden Verdienst für die erbrachte Betreuungsleistung bleibt eine Fahrtkostenerstattung für die Angehörigen in aller Regel steuerfrei.

Mit diesen Mitteln bietet sich für Eltern eine weitere Gestaltungsmöglichkeit um die Kostenlast zu senken.

Hinsichtlich der Anforderungen der Finanzämter und der Finanzgerichte an die verifizierbare vertragliche Grundlage der Betreuungsleistungen, sollten sich Betroffene zur Ausgestaltung einer solchen vertraglichen Regelung mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen um eine für alle Beteiligten passende Lösung zu finden.

Hierbei steht Ihnen die Kanzlei WBK gerne als verlässlicher und kompetenter Partner zur Seite.

Profitieren Sie von unserer kostenlosen Ersteinschätzung um zu erfahren, ob in Ihrem Fall die Einschaltung eines Anwaltes sinnvoll ist.

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