Keine Räumungsvollstreckung bei Erbauseinandersetzungsvertrag zur Überlassung einer Wohnung

4. August 2022, Erbrecht, Vertragsrecht, Zwangsvollstreckung

Besteht nach dem Ableben einer Person eine Erbengemeinschaft aus mehreren Miterben, so ist zu regeln, wie diese Erbengemeinschaft auseinandergesetzt werden kann.

Üblicherweise wird hierzu auch ein Erbauseinandersetzungsvertrag unter den Beteiligten geschlossen.

 

Sofern ein solcher Erbauseinandersetzungsvertrag regelt, dass eine zum Nachlass gehörende Wohnung überlassen wird, dies auch zu einem sehr geringen Nutzungsentgelt und als Gegenleistung die Übertragung eines Erbteils vorgesehen ist, so liegt nach Auffassung der Rechtsprechung hierin ein Mietverhältnis.

Eine Räumungsvollstreckung kommt dann nicht in Betracht.

 

In einem solchen Fall liege keine bloß leihweise Überlassung von Wohnraum zugrunde. Ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, den Gebrauch einer Sache gegen Entrichtung eines Entgeltes zu gewähren, stelle einen Mietvertrag im Sinne des Gesetzes dar. Dies gelte selbst dann, wenn das vereinbarte Entgelt sehr gering sei. Die Höhe der Miete brauche den Mietwert der Sache nicht genau abzubilden. Ferner komme es nach Auffassung der Richter nicht darauf an, wie das Entgelt oder das Vertragswerk von den Parteien bezeichnet wird.

 

Die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück verdeutlicht, dass bei Abschluss einer Auseinandersetzungsvereinbarung auch im Hinblick auf mögliche Nutzungsverhältnisse Vorsicht geboten ist.

Dies gilt gerade dann, wenn beabsichtigt ist, den Vertragsgegenstand im Weiteren zu verwerten, also zu veräußern.

Dann könnte es problematisch sein, wenn ein solches Nutzungsverhältnis mit geringem Entgelt vereinbart ist, dies könnte potentielle Kaufinteressenten abschrecken. Die Lösung aus einem solchen Nutzungsverhältnis ist dabei dann schwierig und nicht einseitig machbar.

 

Bei allen Fragen rund um das Thema Erbrecht wenden Sie sich gerne an die Kanzlei WBK, Ihrem erfahrenen und kompetenten Partner auf diesem Rechtsgebiet.

 

Nutzen Sie unseren Service eine kostenlose Ersteinschätzung um zu erfahren, ob in Ihrem Fall die Einschaltung eines Anwaltes sinnvoll ist.

 

Übersicht