Keine grenzenlose Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist bei Arbeitsverträgen

26. März 2018, Allgemein, Arbeitsrecht, Zivilrecht

Grundsätzlich kann von den gesetzlichen Kündigungsfristen bei einem Arbeitsvertrag abgewichen werden, wenn die Frist für den Arbeitgeber in gleicher Weise verlängert wird.
Ein Arbeitnehmer wird durch eine erhebliche Verlängerung seiner Kündigungsfrist in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag auf drei Jahre in aller Regel aber auch dann unangemessen benachteiligt, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber in gleicher Weise verlängert wird.

Eine derart weitgehende Verlängerung der gesetzlichen Regelfrist des § 622 Abs. 1 BGB stellt einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben dar. Sie ist deshalb nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

(vgl. Urteil des BAG vom 26.10.2017 Aktenzeichen: 6 AZR 158/16)

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