In der Regel keine Grunderwerbsteuerpflicht bei Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch einen Miterben

25. Mai 2022, Erbrecht, Grundstücksrecht, Steuerrecht

Bei der Vererbung von Immobilien stellt sich die Frage, wie damit umgegangen wird, insbesondere dann, wenn der Erblasser durch mehrere Personen im Wege einer Erbengemeinschaft beerbt wird.
Es kommt dann neben dem Verkauf der Immobilie und Verteilung des Erlöses auch in Betracht, dass zum Zwecke der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ein Miterbe die Immobilie zu Alleineigentum übernimmt.

Das Finanzgericht Münster hat hierzu klargestellt, dass auch die Übertragung eines Grundstückes von der Erbengemeinschaft an nur einen Miterben zu Alleineigentum keinen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang darstellt.
Das Finanzamt hatte dies zunächst noch anders bewertet, dem erteilte das Finanzgericht jedoch eine Absage.

Nach dem Grunderwerbsteuergesetz ist der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstückes durch Miterben zur Teilung des Nachlasses von der Besteuerung ausgenommen. Dies gelte auch dann, wenn die Miterben zunächst jeweils hälftiges Miteigentum begründeten und erst danach nur ein Erbe Alleineigentum erhält. Die Vereinbarungen seien als Bestandteil eines Gesamtvertrages anzusehen, sodass auch hier keine Grunderwerbsteuer anfallen dürfe.

Entscheidend war hier auch, dass eine Eintragung der beiden Erbinnen in das Grundbuch jeweils als Miteigentümer nie erfolgt war, sondern dort nur die Erbengemeinschaft als Eigentümerin angegeben wurde.
Wenn in einem solchen Fall eine Übertragung des Eigentums direkt durch die Erbengemeinschaft erfolgt, besteht für eine Grunderwerbsteuer kein Raum.
Anders wäre dies dann gewesen, wenn sich beide Miterben jeweils zu 1/2 als Miteigentümerrinnen im Grundbuch hätten eintragen lassen.

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