Immobilie geerbt: Später Einzug gefährdet Steuerbegünstigung

29. Oktober 2021, Erbrecht, Steuerrecht

Symbolbild © Tierra Mallorca

Steuerliche Aspekte sind in einem Erbfall von wesentlicher Bedeutung. Neben den Steuerfreibeträgen, die je nach Angehörigenverhältnis bemessen werden, sind auch sonstige Privilegierungen und Befreiungstatbestände zu berücksichtigen.

Der Wichtigste darunter ist wohl die Nutzung des geerbten Familienheims durch den Erben. Nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichtes Düsseldorf findet die Steuerbefreiung allerdings keine Anwendung, wenn das geerbte Familienheim erst 18 Monate nach dem Tod des Erblassers vom Erben bezogen wird. Die steuerliche Privilegierung greife nur dann, wenn das Objekt unverzüglich nach dem Erbfall weiter genutzt werde.

Insbesondere, wenn der Erbe sich sehr zeitverzögert um die Räumung und Renovieren des Objektes kümmert, sei dies ihm daher selbst anzulasten. Hat die geerbte Immobilie erheblichen Renovierungs- und Instandhaltungsbedarf, müsste der Erbe unmittelbar nach dieser Kenntniserlangung reagieren. Auch beim Ausräumen der Wohnung müsste im Zweifelsfall ein Unternehmer beauftragt werden, wenn hierfür beim Erben selbst nur wenig Zeitkontingent zur Verfügung stehen sollte. Ebenso die Bestellung von notwendigen Einrichtungsgegenständen, wie zum Beispiel einer Küche, müsste in Anbetracht aller Umstände rechtzeitig erfolgen.

Die Entscheidung macht deutlich, dass sich der Erbe früh dazu entschließen muss, ob und unter welchen Umständen er das geerbte Familienheim weiter nutzt. Ergeben sich notwendige Arbeiten für die Durchführung der Räumung oder entsprechender Reparaturen und Instandsetzungen, so sind diese ebenfalls zügig zu erledigen.

Anderenfalls läuft der Erbe Gefahr, dass die Weiternutzung nicht mehr als unverzüglich angesehen wird und damit die Steuerbefreiung wegfällt. Dies kann – je nach Zusammensetzung und Wert der übrigen Nachlassgegenstände – dazu führen, dass ein beträchtlicher Steueranspruch entsteht, der mitunter sogar dazu führen kann, dass die Immobilie veräußert werden muss.

 

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