Handy darf beim Führen eines Kraftfahrzeuges auch nicht zum Anfertigen von Fotos verwendet werden.

24. Juni 2016, Allgemein, Ordnungswidrigkeit, Strafrecht, Verkehrsrecht

Die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt kann viele Formen annehmen.

Auch die Verwendung eines Mobiltelefons zu einem anderen Zweck als dem Telefonieren kann ordnungswidrig sein.
So hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg auch die Nutzung der Kamerafunktion eines Mobiltelefons als unrechtmäßig eingestuft.
Es komme alleine darauf an, ob die Benutzung des Mobiltelefons einen Bezug zu einer Funktionstaste eines Handys hat.

Sofern Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Verkehrsbereich zur Last gelegt werden, sollten Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es drohen Ihnen Bußgelder, ein Fahrverbot sowie eine Leistungskürzung Ihrer KFZ-Versicherung, sofern es auch zu einem Unfall gekommen ist.

Übersicht