Halter von Dieselfahrzeugen, die vom Abgasskandal betroffen sind, sind zum Software-Update verpflichtet

13. September 2018, Allgemein, Gewährleistung, Kaufvertrag, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht

Auch wenn etwaige zivilrechtliche Verfahren gegen den Händler oder Hersteller noch laufen, muss ein Software-Update beim Händler durchgeführt werden.

Halter von Dieselfahrzeugen, deren Fahrzeuge mit einer unzulässigen, zur Abgasmanipulationen führenden Abschalteinrichtung ausgestattet sind, sind zum Software-Update verpflichtet.
Es ist nicht zutreffend, dass die sofortige Durchsetzung des Software-Updates nicht geboten sei, weil das einzelne Fahrzeug nur geringfügig zur Stickstoffdioxid-Belastung beitrage. Nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften sei der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen nur dann gewährleistet, wenn jedes einzelne Fahrzeug die geltenden Emissionsgrenzwerte einhalte. Emissionsbegrenzende Maßnahmen bedürften zu ihrer Wirksamkeit einer gleichmäßigen Anwendung. Nur so sei die angestrebte Minderung der Gesamtemissionen garantiert, die gleichzeitig zur Minderung der Immissionswerte im Einwirkungsbereich beitrage.

Auch könne der Halter eines betroffenen Fahrzeugs das Aufspielen des Software-Updates grundsätzlich nicht unter Hinweis darauf verweigern, dass er wegen des Einbaus der Abschalteinrichtung zivilrechtlich gegen den Verkäufer oder Hersteller vorgehe. Insbesondere könne etwaigen Beweisverlusten durch ein selbstständiges Beweisverfahren vorgebeugt werden.

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