Grenzen des begleitenden Fahrens ab 17 sind einzuhalten, sonst droht der Widerruf der Fahrerlaubnis

28. Mai 2018, Allgemein, Ordnungswidrigkeit, Strafrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht

Die Regelungen beim begleitenden Fahren ab 17 auch kurz vor dem 18. Geburtstag einzuhalten.

Einem 17-Jährigen wurde die Fahrerlaubnis für das „Begleitete Fahren ab 17“ mit der Auflage erteilt, nur in Begleitung seiner Mutter oder seines Vaters zu fahren. Diese Auflage war wie üblich in seiner Prüfungsbescheinigung vermerkt. 14 Tage vor seinem 18. Geburtstag wurde er von der Polizei kontrolliert. Außer ihm saß nur seine Schwester im Auto. Daraufhin wurde, wie im Gesetz vorgesehen, die bestehende Fahrerlaubnis widerrufen. Der junge Mann muss nun erneut einen Führerschein machen.

(vgl. Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 06.09.2016 Aktenzeichen: 10 S 1404/16)

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