Glatteis – Wer haftet bei Sturz auf nicht vollständig geräumtem Parkplatz?

27. Januar 2019, Allgemein, Forderung, Zivilrecht

Aus gegebenen Anlass möchten wir uns mit einer Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg vom 05.09.2018 befassen. Das winterliche Wetter macht nicht nur den Autofahrern, sondern auch vor allem den Fahrradfahrern und Fußgängern zu schaffen.

So auch der Klägerin der aktuellen Entscheidung, welche als Postzustellerin mit ihrem eBike auf dem Parkplatz des Beklagten unterwegs war. Auch an diesem Tag herrschten winterliche Verhältnisse und der Parkplatz war nicht komplett geräumt. Diese beiden Umstände führten vermutlich dazu, dass die Klägerin stürzte und sich am Steißbein, am Becken und am Knie verletzte. Daher forderte sie vom Beklagten entsprechendes Schmerzensgeld aufgrund angeblicher Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, da der Parkplatz laut Ansicht der Klägerin nicht ausreichend geräumt gewesen ist.

Das Amtsgericht wies die Klage jedoch ab. Das Gericht kristallisierte in hiesigem Urteil heraus, dass grundsätzlich jeder Eigentümer eines Grundstückes bei entsprechenden Witterungsverhältnissen den öffentlich zugänglichen Bereich seines Grundstücks von Eis und Schnee zu befreien und für die Begehbarkeit zu sorgen hat.

Allerdings gelten auf Gehwegen deutlich strengere Anforderungen an die eben ausgeführte Räum-und Streupflicht als auf Parkplätzen. Denn dort, so die Begründung des Amtsgerichts Augsburg, muss nicht der gesamte Parkplatz geräumt werden. Es genüge, wenn für einen sicheren Zugang zu den abgestellten Fahrzeugen gesorgt wird. Das war vorliegend der Fall, da der Parkplatz nicht vollständig vereist war und daneben sichere Wege zu den Fahrzeugen vorhanden waren. Dies hätte die Klägerin auch erkennen können uns müssen.

Das Amtsgericht vertrat weiterhin die Auffassung, dass wer bei Glätte einen erkennbar nicht gestreuten und geräumten Weg benutzt, nicht nur die Gefahr eines Sturzes eingeht, sondern auch die Gefahr, dass er kein Schmerzensgeld zugesprochen bekommt für die erlittenen Verletzungen.

 

In Ihrem Schadensfall steht Ihnen die Kanzlei WBK als verlässlicher Partner beratend zur Seite und setzt Ihre Interessen für Sie durch.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung um zu erfahren, ob in Ihrem Fall die Einschaltung eines Anwaltes sinnvoll ist.

Übersicht