Gesellschafterversammlungen: Rüge einer nicht ordnungsgemäßen Ladung und aktive Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung schließen einander nicht aus

5. Oktober 2018, Allgemein, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht

Rund um Gesellschafterversammlungen gibt es immer wieder zahlreiche Probleme. Häufig stellt sich für Gesellschafter die Frage, wie sie sich bei derartigen Problemen zu verhalten haben. Insbesondere, wenn ein Gesellschafter davon überzeugt ist, dass eine nicht ordnungsgemäße Einberufung der Gesellschafterversammlung gegeben sein soll, stellt sich die Frage, wie der betroffene Gesellschafter damit umgehen soll.

Nunmehr hat das OLG Koblenz in einer aktuellen Entscheidung ausgeführt, dass eine Variante mit einer derartigen Gesellschafterversammlung umzugehen, nämlich sich bei der Stimmabgabe zu enthalten, mitunter sehr gefährlich werden kann.

Die Klägerin, Gesellschafterin der beklagten Gesellschaft, ging er davon aus, dass die Ladung zur Gesellschafterversammlung nicht ordnungsgemäß sei, weshalb Beschlüsse nicht ordnungsgemäß gefasst werden können. Trotz entsprechender Sperrminorität entschied sie sich dazu, sich bei diversen Abstimmungspunkten der Stimmabgabe zu enthalten.

Als sich später, im gerichtlichen Verfahren, herausgestellt hat, dass die Ladung ordnungsgemäß war, musste die Gesellschafterin feststellen, dass ihre Stimmenthaltung dazu führte, dass die Beschlüsse wirksam gefasst worden sind, wenngleich sie diese Beschlüsse mit ihrer Sperrminorität hätte verhindern können.

Daher, so führt das Gericht aus, steht einer aktiven Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung, dann nichts entgegen, wenn, trotz nicht ordnungsgemäßer Ladung die Rüge einer nicht ordnungsgemäßen Ladung erfolgt, weil dann keine Vollversammlung im Sinne des GmbH-Gesetzes vorliegt. Nach der Rüge, bei der er sicherstellen sollte, dass sie zu Protokoll genommen wird, kann der Gesellschafter aktiv an der Gesellschafterversammlung mitwirken und gleichwohl, ohne sich widersprüchlich zu verhalten, gerichtlich gegen die gefassten Beschlüsse vorgehen.

 

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