Fristlose Kündigung einer Wohnung bei rechtswidrigem Waffenbesitz

22. November 2018, Allgemein, Mietrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht

Die Wohnung ist der Lebensmittelpunkt für viele Menschen. Dementsprechend werden in der Wohnung insbesondere auch viele persönliche Dinge aufbewahrt. Wenn der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen möchte, müssen schon besonders schwerwiegende Pflichtverletzungen des Mieters vorliegen.

Bewahrt ein Mieter in seiner Wohnung eine Schusswaffe nebst Munition auf, ohne eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz zu besitzen, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Mietvertrages.
Dies gilt auch dann, wenn die Waffen eigentlich anderen Angehörigen des Haushaltes zuzurechnen sind.
Im vorliegend entschiedenen Fall durchsuchte ein Sondereinsatzkommando der Polizei im Zuge von polizeilichen Ermittlungen die Wohnung der Mieterin. Bei dieser Durchsuchung wurde neben einer scharfen Pistole auch ein Magazin mit Munition sichergestellt. Weder die Mieterin noch die mit ihr in der Wohnung lebenden Söhne hatten eine entsprechende Erlaubnis zum Besitz der Waffe und der Munition.

Die Vermieterin kündigte das Mietverhältnis unter Berufung auf den illegalen Waffenbesitz fristlos. Das Gericht hatte nun zu entscheiden, ob der Vermieterin noch zuzumuten war, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Dabei hat das Gericht entschieden, dass ein Mieter im Rahmen seiner Obhutspflicht die Mietsache nicht nur schonend und pfleglich behandeln muss, sondern darüber hinaus auch alles zu unterlassen hat, was zu einer vom vertragsgemäßen Gebrauch nicht umfassten Verschlechterung oder einen Schaden der Mietsache führen kann. Diese Schutzpflicht kann der Mieter nicht nur beim unmittelbaren Umgang des Mietsache selbst verletzen, sondern eine Verletzung kann auch darin liegen, dass er von der Mietsache einen Gebrauch macht, der zu schädigenden Einwirkungen Dritter führen kann. Das erkennende Gericht hatte dabei, im Rahmen der vorzunehmenden Bewertung, entschieden, dass die Aufbewahrung von illegalen Schusswaffen diesen Maßstab erfüllen würde.

Daher war die fristlose Kündigung wirksam und führte dazu, dass die Mieter, dann, die Wohnung sofort verlassen mussten.

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