Flugannullierung wegen Insolvenz der Fluggesellschaft: Schadensersatz des Reisenden wegen vertaner Urlaubszeit

3. Januar 2020, Allgemein, Fluggastrechte, Reiserecht, Vertragsrecht

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann hatte für sich und seine Lebensgefährtin eine Pauschalreise gebucht. Die Reise beinhaltete auch einen Direkt-Flug in der Business-Class, welcher aufgrund der Insolvenz der Fluggesellschaft jedoch vor Beginn der Reise annulliert werden musste. Die Reiseveranstalterin bot dem Reisenden als Ausgleich eine Ersatzbeförderung in der Economy Class mit Zwischenstopp an. Die Ersatzbeförderung machte dabei auch eine Zwischenübernachtung erforderlich. Der Reisende lehnte die Ersatzbeförderung ab und kündigte den Reisevertrag. Anschließend klagte er gegen die Reiseveranstalterin auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit.

Das Landgericht Köln entschied nun zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit in Höhe der Hälfte des Reisepreises, mithin € 4.630,00 zu.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass, da die Flüge des Klägers annulliert worden waren und daher der ursprünglich vertraglich vereinbarte Hinflug nicht stattgefunden habe, diesbezüglich ein Reisemangel vorgelegen habe. Zwar habe die Reiseveranstalterin selbst nicht schuldhaft gehandelt, jedoch sei ihr das vermutete Verschulden der Fluggesellschaft zuzurechnen.

Der Anspruch sei nach Auffassung des Landgerichts nicht ausgeschlossen, weil der Kläger das Angebot einer gleichwertigen Ersatzbeförderung ausgeschlagen hat. Denn die angebotene Ersatzbeförderung sei nicht gleichwertig gewesen. Es komme auch nicht darauf an, ob das Ersatzangebot zumutbar war oder nicht. Entscheidet sei allein die Gleichwertigkeit, die vorliegend nicht gegeben war.

Wie das Urteil zeigt, müssen Reisende nicht alle Ersatzangebote annehmen. Die Reisenden sind insofern nicht schutzlos gestellt. Jedoch haben Reisende vorab gründlich zu prüfen, welche Rechte Ihnen im Einzelfall zustehen.

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