Entlassung von Beamten auf Probe mit rechter Gesinnung zulässig

9. Dezember 2018, Allgemein, Verwaltungsrecht

Beamte haben eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat und dessen Grundwerten.

Deshalb stehen Sie unter besonderer Beobachtung im Falle von Verfehlungen. Allgemein haben sich die Beamten für den lebenslangen Dienst im Namen des Staates zu bewähren und müssen zunächst eine Probezeit absolvieren.

Stellt sich während der Probezeit heraus, dass der Anwärter nicht für den Beamtenstatus auf Lebenszeit geeignet ist, wird er entlassen.

Hierzu hat der VGH Hessen entschieden, dass es gerechtfertigt ist, einen Beamten auf Probe wegen Zweifeln an seiner Bereitschaft für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, zu entlassen.

Im zu entscheidenden Fall hatte der Anwärter an zwei Demonstrationen teilgenommen, die für ihn erkennbar auch von zahlreichen Anhängern der NPD und Neonazis besucht wurden.

Darüber hinaus habe er auf Facebook Beiträge von Personen aus dem rechtsextremen Milieu „geliked“ und auch von diesen Personen selbst entsprechende „Likes“ erhalten.

Trotz nochmaligen Hinweises seines Dienstherrn auf seine Beamtenpflichten habe der Mann auf seinem Facebook-Profil ausgerechnet am 20. April einen Beitrag öffentlich eingestellt, der unter Berücksichtigung des Datums und seines Inhaltes als Verherrlichung von Adolf Hitler interpretiert werden durfte.

Zwar wies der VGH darauf hin, dass die Teilnahme an einer Demonstration gegen die Asylpolitik der Bundesregierung für sich die Zweifel an der Bereitschaft zum Einsatz für die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht begründen könnten. Schließlich habe der Teilnehmer regelmäßig keinen Einfluss darauf, von welchen Personengruppen die Veranstaltung noch besucht wird.

In der Gesamtschau, insbesondere seines Verhaltens in den sozialen Netzwerken, liege aber nahe, dass die Begegnungen mit Personen aus dem rechtsradikalen Umfeld im Rahmen der Demonstrationen nicht nur zufällige waren. Die Zweifel des Dienstherrn seien daher gerechtfertigt, der Beamte auf Probe aus dem Dienst zu entlassen.

Als Beamter – gerade noch in der Probezeit – hat man besondere Vorsicht walten zu lassen, wo und wie man (politisch) aktiv wird, wozu man sich in welcher Form äußert und mit welchen Personen man sich abgibt.

 

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