Eignungsmängel bei Bewerbung für den Polizeidienst durch Drogenkonsum

21. August 2018, Allgemein, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht

Bei der Bewerbung für den Polizeidienst kann der Konsum von Cannabis schwere Folgen haben.

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst setze die umfassende Eignung eines Bewerbers voraus. Dies kann die Behörde, der ein weiter Einschätzungsspielraum zustehe, im Einzelfall zu Recht verneinen. Denn Cannabiskonsum könne die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Zweifel ziehen. Dies zähle aber zu den Aufgaben von Polizeivollzugsbeamten, so dass ein solcher Bewerber nicht uneingeschränkt polizeidienstfähig sei, wenn der Konsum weniger als ein Jahr zurückliege.

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