Die Schadensminderungspflicht umfasst nicht, dass ein Unfallgeschädigter selbst seinen Pkw zum Lackierer verbringen muss

26. November 2018, Allgemein, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht

Unter Hinweis auf die Schadensminderungspflicht versuchen die Versicherungen bei der Regulierung von Verkehrsunfällen regelmäßig berechtigte Forderungen eines Unfallgeschädigten zurückzuweisen.

Im hier zu entscheidenden Fall hat die Haftpflichtversicherung eingewandt, dass der Unfallgeschädigte seinen Pkw selbst zur Lackiererei hätte fahren können. Weil er dies unterlassen habe, habe er gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen. Die Haftpflichtversicherung wäre daher nicht verpflichtet, die Verbringungskosten zwischen Reparaturwerkstatt und Lackiererei zu übernehmen.

Diese Rechtsauffassung wollte sich das Amtsgericht nicht anschließen. Eine Verletzung der Schadensminderungspflicht steht vorliegend nicht im Raum, da der Geschädigte eines Unfalls nicht verpflichtet ist, seinen verunfallten Wagen selbst zur Lackiererei zu bringen. Eine solche Mithilfe bei der Reparatur könne von einem Geschädigten nicht verlangt werden.

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