Der Urlaubsabgeltungsanspruch kann auch vererbt werden

25. August 2017, Allgemein, Arbeitsrecht, Zivilrecht

Manche Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen können auf die Erben übergeben.

Das Landesarbeitsgericht Mainz hat entschieden, dass Urlaubsansprüche nicht erlöschen, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Der Urlaubsanspruch wandelt sich in diesem Fall in einen Urlaubsabgeltungsanspruch des oder der Erben um.

(vgl. Urteil des LAG Mainz vom 17.08.2016 – 4 Sa 533/15)

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