Besondere Vorsicht beim Hausverkauf bei Heizöltanks

10. September 2018, Allgemein, Kaufvertrag, Vertragsrecht, Zivilrecht

Aufgrund des über die Jahre gestiegenen Preises für Heizöl stellt sich beim Hausverkauf nunmehr häufiger die Frage, was mit dem noch im Tank befindlichen Heizöl geschieht.
Dabei muss bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages besonderes Augenmerk auf eine vertragliche Regelungen gerichtet werden.

Wenn ein Grundstück mit einem Haus bebaut ist, das über eine Ölheizung und Heizöltanks ausgestattet ist, dann ist der darin befindliche Vorrat des Heizöl grundsätzlich Zubehör des Hauses im Sinne von § 97 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Das Heizöl ist daher beim Hausverkauf, rechtlich bewertet, nicht selbständig, sondern wird zusammen mit dem Grundstück verkauft. Das gilt aber dann nicht, wenn Käufer und Verkäufer des Hauses ausdrücklich eine abweichende Regelung bezüglich des Heizöls treffen.
Wenn der notarielle Kaufvertrag – wie leider oft – keine Regelung bezüglich des Heizöls oder anderer Brennstoffvorräte beinhaltet, dann wird das vorhandene Heizöl mitverkauft. Das Heizöl werde automatisch vertraglich miterfaßt und wird das Eigentum des Hauskäufers.

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