Bei strittigen Forderungen sollte die Zahlung „unter Vorbehalt“ erfolgen

2. November 2018, Allgemein, Forderung, Kaufvertrag, Mahnung, Mietrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht

Es kommt häufig vor, dass sich zwei Parteien über die Berechtigung einer Forderung nicht einig sind.
Sofern der Schuldner die Zahlung einer weitergehenden Überprüfung, egal ob rechtlich oder tatsächlich, unterziehen möchte, steht vor dem Problem, dass der Gläubiger möglicherweise eine Frist zur Zahlung gesetzt hat. Zahlt der Schuldner nicht und ist die Forderung berechtigt, besteht das Risiko, dass der Gläubiger die Forderung gegebenenfalls gerichtlich durchsetzt, womit nicht unerhebliche Kosten verbunden sind.

Um Zeit zu gewinnen kann ein Schuldner die Forderung unter Vorbehalt zahlen, und somit zum Ausdruck bringen, dass er mit der Forderung an sich oder dessen Höhe nicht einverstanden ist.

Selbst wenn ohne diesen  Zusatz gezahlt wird, hat der Schuldner zwar weiter die Möglichkeit das Geld zurückzufordern. In diesem Fall ist aber verpflichtet nachzuweisen, dass der Betrag zu Unrecht gezahlt wurde. Denn mit der Zahlung ist ein Anerkenntnis der Berechtigung der Forderung verbunden.

Wird allerdings die Zahlung unter Vorbehalt geleistet, verbleibt es bei der Beweislast für den Gläubiger, dass die geltend gemachte Forderung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist. Immer dann, wenn eine Forderung auch schwierig zu beweisen ist, ist die Beweislast möglicherweise prozessentscheidend.

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