Autofahrer muss bei Ausparken in einer Einbahnstraße beide Fahrtrichtungen absichern

21. September 2018, Allgemein, Verkehrsrecht, Zivilrecht

Im Straßenverkehr geschehen schnell Unfälle, selbst wenn man glaubt, eigentlich alles richtig gemacht zu haben.
Der Fahrer eines Fahrzeuges muss aber auch in einer Einbahnstraße in beide Richtungen beim Ausparken schauen.
Beim Ausparken muss mit Fahrzeug mit Sonderrechten oder Fußgänger in entgegengesetzter Richtung der Einbahnstraße gerechnet werden.

Ein Fahrzeugführer müsse sich im Übrigen beim Rückwärtsausparken laufend darüber vergewissern, dass niemand zu Schaden komme. Der übrige Verkehr dürfe darauf vertrauen, dass der Ausparkende auch bei einem bereits begonnenen Ausparkmanöver andere Verkehrsteilnehmer wahrnehme und darauf reagiere.

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