Änderungen eines Testamentes müssen immer unterschrieben werden

29. Juni 2022, Erbrecht

Bei der Änderung von letztwilligen Verfügungen kommt es für die Erklärungsempfänger maßgeblich darauf an, ob die Änderungen nachvollziehbar sind, so insbesondere auch im Hinblick auf die Urheberschaft des Erblassers.

 

Deswegen fordert die Rechtsprechung typischerweise, dass die Änderungen mit Datum und Unterschrift versehen nochmals bestätigt werden.

 

In letzter Zeit gab es hierzu aber insbesondere bei durch Streichungen von einzelnen Regelungen eines Testamentes eine abweichende Rechtsauffassung durch einzelne Gerichte.

 

Dem erteilte das Oberlandesgericht Köln nunmehr eine Absage.

Nach dessen Ansicht könnten Änderungen eines Testamentes jederzeit vorgenommen werden, dies auch grundsätzlich auf der Kopie eines eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testamentes.

Voraussetzung sei aber stets, dass auch die Änderungen mit einer Unterschrift des Erblassers versehen sind.

 

Somit würde auch bei Änderungen in Form von eigenhändigen Durchstreichungen eines fotokopierten Textes gelten, dass diese nur dann formwirksam sind, wenn die Streichungen nochmals durch entsprechende Angabe von Datum und Unterschrift bestätigt werden.

Wichtig sei dabei zum einen, dass das Original des Testamentes und die Fotokopie eine Einheit bilden.

Dann sei es durchaus möglich, dass durch textliche Änderungen oder Streichungen auf dem fotokopierten Text eine eigenständige testamentarische Verfügung angenommen werden könne.

Jedoch müssten dann eben Datum und Unterschrift im Original auf dem fotokopierten Text erscheinen.

Anderenfalls sei nicht ausgeschlossen, dass es sich lediglich um einen Entwurf handelt.

 

Diese Entscheidung begegnet zuletzt aufkommenden Bedenken, nachdem einige Gerichte die Ansicht vertreten hatten, dass eigenhändige Streichungen auf einem fotokopierten Text eines Testamentes ebenfalls letztwillige Verfügungen darstellen könnten und dabei nicht auf ein zusätzliches Kriterium wie eine Originalunterschrift abgestellt wurde.

 

Ein Mindestmaß an Rechtssicherheit ist durch die nunmehr vom Oberlandesgericht Köln vorgesehene Einschränkung gewährleistet.

 

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