Wir helfen sofort! Kostenfreie Ersteinschätzung:
Warum man sich bei einem Unfall sofort einen Anwalt nehmen sollte, auch wenn die Haftung klar zu sein scheint…
Nur der erfahrene Anwalt bietet Waffengleichheit mit dem Wissen der Versicherung!
Jeder Geschädigte, egal ob Privatperson oder Unternehmen, ist berechtigt, auch bei eindeutigen Haftungsfällen, von Anfang an einen Rechtsanwalt mit der Unfallregulierung zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt die fremde Haftpflichtversicherung.
Die Anwälte der Kanzlei WBK sind im Verkehrsunfallschadenmanagement erfahren und setzen Ihre Interessen konsequent durch.
- Wir sorgen für eine zügige Regulierung der Unfallregulierung.
- Wir setzen alle Ihnen zustehenden Ansprüche durch.
- Wir informieren Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und beraten Sie bei Ihrer Entscheidung zwischen den verschiedenen Alternativen.
Vertrauen Sie uns nicht grundlos, sondern verlassen Sie sich auf die Erfahrung unserer Mandanten mit uns!
Über 500 Bewertungen mit 5-Sternen sprechen für sich!
1. Schritt
Kostenlose Ersteinschätzung
In einem Telefonat klären wir kostenfrei und unverbindlich, ob die Einschaltung eines Rechtsanwalts sinnvoll ist.
2. Schritt
Aufnahme der relevanten Daten
Wenn die Einschaltung eines Rechtsanwalts sinnvoll ist, werden die für die Mandatsbearbeitung relevanten Daten direkt aufgenommen und das weitere Vorgehen abgestimmt.
3. Schritt
Mandatsbearbeitung
Die erfahrenen Anwälte nehmen Kontakt mit der fremden Haftpflichtversicherung und den weiteren Beteiligten auf und setzen die berechtigten Ansprüche durch. Über den wesentlichen Ablauf halten wir Sie per Mail oder Post informiert.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Die Anwälte der Kanzlei WBK führen für Sie den Schriftverkehr mit den Versicherern und anderen Beteiligten (finanzierende Bank, Leasinggesellschaft, Autohaus, Mietwagenunternehmen, Schleppunternehmen, Reparaturbetrieb, Gutachter).
- Die Rechtsanwaltskosten werden bei voller Haftung des Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung komplett erstattet. Selbst bei Haftungsquote macht sich der Anwalt aufgrund der Vorteile bei der Schadenregulierung beinahe immer bezahlt, insbesondere dann, wenn unter Berücksichtigung des Quotenvorrechts auch mit Ihrer Kaskoversicherung abgerechnet wird.
- Als Ihr eigener Anwalt beraten wir Sie umfassend und in Ihrem Sinne auch über verschiedene Schadensabrechnungsmöglichkeiten (zum Beispiel Abrechnung und Zahlung auf Basis des Gutachtens, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, usw.).
- Wir sorgen für die Durchsetzung aller Ihnen zustehender Ansprüche.
- Wir unterstützen soweit erforderlich, Ihre Haftpflichtversicherung bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
- Wir stehen Ihnen als fachkundiger Ansprechpartner bei Rückfragen zur Verfügung.
- Auch Personenschadensersatzansprüche werden in vollem Umfang durchgesetzt, beispielsweise Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden)
„Ich wollte nicht streiten und habe mir deshalb keinen Anwalt genommen…“
… das hören wir regelmäßig von Geschädigten, die dann einige Wochen nach dem Unfall einen Anwalt beauftragen, weil die Versicherung nicht alles bezahlen will.
Nicht selten nehmen Versicherungen sofort Kontakt mit den Geschädigten auf,d bieten eine Schadenregulierung, eine Begutachtung oder gar ein Schadenmanagement mit „rundum-sorglos-Paket“ an.
Dies dient alleine und ausschließlich der Kostenersparnis der Versicherung.
Häufig fällt dann das Gutachten negativ für den Geschädigten aus oder es werden noch Kürzungen vorgenommen oder unberechtigte Vorwürfe erhoben.
Die besten Chancen für eine bestmögliche Regulierung haben Sie nur dann, wenn Sie von Anfang an einen kompetenten Anwalt beauftragen.
Wir unterstützen Sie gerne.