Überzahlung des Arbeitgebers muss unter Umständen zurück gezahlt werden

26. September 2017, Allgemein, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht

Wenn der Arbeitgeber vom Arbeitsgericht zur Nachzahlung einer Bruttovergütung verurteilt, und zahlt dem Arbeitnehmer, aus Versehen, die Bruttolohnsumme aus, obwohl er die abzuziehenden Lohnbestandteile ebenfalls bezahlt hat, liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung des Arbeitnehmers vor.

Der Arbeitnehmer muss dann die nicht für ihn zur Auszahlung bestimmten Entgeltbestandteile wieder zurückerstatten.

(vgl. Urteil des BAG vom 21.12.2016 – 5 AZR 273/16)

Die Kanzlei WBK steht Ihnen in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht, egal ob als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer zur Verfügung.

 

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