Einen „Messi“ muss man nicht dulden

24. Oktober 2017, Allgemein, Mietrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht

Wenn ein Mieter seine Wohnung so vollstellt oder verschmutzt, dass sie nicht mehr betreten werden kann, kann das Mietverhältnis selbst dann gekündigt werden, wenn dieses über 30 Jahre bestanden hat.

(vgl. Beschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 23.02.2017 – 7 S 7084/16)

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