Drogen am Steuer können sogar den Job kosten

30. Juli 2017, Allgemein, Arbeitsrecht, Strafrecht, Zivilrecht

Der Konsum von Drogen kann weitreichende Folgen haben, nicht nur in strafrechtlicher Hinsicht.

Der Drogenkonsum durch einen Berufskraftfahrer rechtfertigt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts selbst dann eine fristlose Kündigung, wenn der Konsum ausschließlich im privaten Umfeld (hier Einnahme von Methamphetamin wie „Chrystal Meth“ am Wochenende) erfolgt ist.
Auch ein Drogenmissbrauch außerhalb der Arbeitszeit, also in der Freizeit, kann die Fahrtüchtigkeit eines Berufskraftfahrers im Rahmen der anschließenden Arbeitszeit erheblich einschränken und eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen.

(vgl. Urteil des BAG vom 20.10.2016 – 6 AZR 471/15)

Diese Rechtsprechung kann natürlich auch auf andere Berufsgruppen, wie Außendienstmitarbeiter übertragen werden.

 

Sie haben Probleme im Zusammenhang mit Drogen? Die Kanzlei WBK kann Sie sowohl im strafrechtlichen, als auch im arbeitsrechtlichen Bereich beraten und vertreten.

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