Bedienung eines MP3-Players während der Autofahrt

28. August 2015, Ordnungswidrigkeit, Strafrecht, Verkehrsrecht

Im Auto hört man gerne seine eigene Musik und schließt dazu auch mal seinen MP3-Player an. Dass die Bedienung eines MP3-Players während der Fahrt gefährlich ist, ist klar. Ob sie auch verboten ist, ist hingegen nicht so klar. Jedem ist bekannt, dass die Benutzung von Handys während der Fahrt verboten ist. Ein reiner MP3-Player, wie ein iPod, der über keine SIM-Karte verfügt, ist nicht als Handy zu werten. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass man mit einem MP3-Player theoretisch über das Internet telefonieren könnte. Dementsprechend ist zumindest die Bedienung während der Fahrt nicht als solche verboten.

Kritisch wird es aber, wenn etwas passiert: Wenn Sie aufgrund der Bedienung eines reinen MP3-Players abgelenkt sind und einen Unfall zumindest mit verursachen, kann das dennoch weit reichende Folgen nach sich ziehen. So kann Ihre KFZ-Versicherung unter Umständen die Übernahme der entstandenen Schäden (teilweise) verweigern, wenn Sie aufgrund der Bedienung eines MP3-Players dem Verkehr nicht die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet haben.

Es gilt also: Obwohl die Bedienung von MP3-Playern – anders als das Bedienen von Handys – nicht generell verboten ist, sollten Sie sich bei der Fahrt ausschließlich auf den Verkehr konzentrieren.

Sofern Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Verkehrsbereich zur Last gelegt werden, sollten Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es drohen Ihnen Bußgelder, ein Fahrverbot sowie eine Leistungskürzung Ihrer KFZ-Versicherung, sofern es auch zu einem Unfall gekommen ist.

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